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Heute und Morgen




Überschaubare Grösse, breites Wohnungsangebot
Mit ihren derzeit rund 720 Wohnungen weist die BG Süd-Ost eine mittlere Grösse auf. Sie ist gross genug für eine professionelle Geschäftsführung und mancherlei Dienstleistungen, bleibt aber doch für Mitglieder und Verwaltung gut überschaubar. Das Wohnungsangebot setzt sich zusammen aus bescheidenen, gut unterhaltenen Altwohnungen, soeben umfassend erneuerten Wohnsiedlungen der Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts sowie Wohnbauten neueren Datums mit einem entsprechend höheren Standard. Zum grossen Teil befinden sich die Wohnungen in den Zürcher Stadtquartieren Affoltern und Schwamendingen. Dazu kommen Siedlungen in Affoltern am Albis und Hedingen. Alle Wohnungen werden zu Selbstkosten vermietet, was sie preislich attraktiv macht. Voraussetzung für die Miete einer Wohnung ist der Beitritt zur Genossenschaft.

Geschäftsstelle in Schwamendingen, Hauswarte in den Siedlungen
In der Geschäftsstelle am Tulpenweg in Schwamendingen sind alle zentralen Dienste wie Wohnungsvermietung und –bewirtschaftung, Finanzen, Rechnungswesen und Bautechnik untergebracht. Den einzelnen Siedlungen sind beruflich bestens ausgewiesene, fest angestellte Hauswarte zugeteilt. Sie sind die erste Ansprechperson für die Mitglieder und Mieter. Zum Team der Geschäftsstelle gehören normalerweise ein oder zwei junge Mitarbeitende, die eine Berufslehre absolvieren.

Neubau in Zürich-Affoltern, Ersatzneubauten in Schwamendingen
Die BG Süd-Ost ist bestrebt, ihr Wohnungsangebot zu erweitern. Im Juni 2011 startete der Neubau mit 33 Wohnungen in Zürich Affoltern. In naher Zukunft sind in Schwamendingen ausgedehnte Ersatzneubauten vorgesehen. Dies namentlich im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einhausung der Autobahn.

Vorstand und Geschäftsleitung
Die Gesamtleitung der BG Süd-Ost obliegt einem von den Genossenschaftsmitgliedern gewählten, nebenamtlich tätigen Vorstand. Dieser arbeitet eng zusammen mit der Geschäftsführerin, die für das operative Geschäft und die Leitung der Geschäftsstelle zuständig ist. Vorstand und Geschäftsleitung stehen letztlich im Dienst der Genossenschaftsmitglieder, wobei sie aber nicht deren Einzelinteressen, sondern der gesamten Genossenschaft gegenüber verpflichtet sind. Das gilt auch für die Wohnungsvermietung, deren Grundsätze in einem von der Generalversammlung erlassenen Reglement festgehalten sind.