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Geschäftsgrundsätze

Die Geschäftsgrundsätze der BG Süd-Ost.

  1. Die Genossenschaft erstellt und unterhält preisgünstigen Wohnraum zur Vermietung; dieser bleibt der Spekulation entzogen. Durch Kostenmiete und Verzicht auf Gewinnstreben leistet die Genossenschaft einen dauernden Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum.
     
  2. Wohnraum möglichst für alle Bevölkerungskreise: Die Genossenschaft strebt eine Durchmischung der Bewohnerschaft an, die unterschiedliche Lebensstile zulässt und Schwache nicht ausgrenzt, sondern integriert. Sie berücksichtigt insbesondere Familien, Behinderte und Betagte und ist bestrebt, Wohnungen mit günstigen Mieten an Haushalte mit geringem Einkommen zur Verfügung zu stellen.
     
  3. Die Mieterinnen und Mieter sind Mitglieder der Genossenschaft. Sie bestimmen dadurch mit über ihr gemeinsames genossenschaftliches Wohneigentum. Die Mitglieder der Genossenschaft geniessen eine höhere Wohnsicherheit. Sie können in Ämtern der Genossenschaft mitwirken, an den Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und in den Siedlungen Aufgaben übernehmen.
     
  4. Leitung und Verwaltung der Genossenschaft müssen professionellen Standards genügen. Dies erfordert eine entsprechend sorgfältige Auswahl der Personen und deren konsequente Weiterbildung. 
     
  5. Genossenschaftliche Ideale sind weiter zu entwickeln. Die Genossenschaft fördert und begleitet die Mitglieder in der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und im nachbarschaftlichen Zusammenleben. Sie berücksichtigt die Bedürfnisse der heutigen und der künftigen Bewohnerschaft und setzt sich gegen aussen für eine gesunde Wohn- und Lebensqualität ein. Die genossenschaftlichen Ideale und die soziale Haltung kommen auch bei der Wahl der Geschäftspartner und bei Arbeitsvergebungen zum Ausdruck. 
     
  6. Solidarität und Zusammenarbeit mit den anderen Baugenossenschaften. Die Genossenschaft ist offen für gegenseitige Hilfe und Austausch. Durch die Verbandsmitgliedschaft, Solidaritätsbeiträge und Mitarbeit in Verbandsgremien engagiert sie sich für gemeinsame Anliegen der Baugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträger. Wichtig ist auch die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand. Die dabei eingesetzten öffentlichen Mittel müssen dauernd der Bewohnerschaft zugute kommen. 
     
  7. Die Genossenschaft strebt beim Bauen und Erneuern gute planerische und architektonische Lösungen an. Zu beachten sind insbesondere: Hohe Flexibilität bei der Nutzung der Wohnungen, Einbezug künftiger Bedürfnisse, behindertengerechtes Bauen, hochwertige und begegnungsfördernde Gestaltung der Aussenräume, sichere Erschliessungen, geringer Folgeunterhalt, Einsatz ökologisch einwandfreier Materialien und Beachtung von ökologischen Grundsätzen bei Bau und Betrieb. Umbauten sowie Ersatzneubauten müssen in sozial verträglicher Weise angegangen werden.
     
  8. Die gute, nachhaltige und kostenbewusste Pflege der Liegenschaften zur Werterhaltung ist ein grosses Anliegen. Dazu gehört neben dem sorgfältigen Unterhalt die regelmässige Prüfung von Massnahmen, um den Wohnwert der Liegenschaften und ihrer Umgebung zu steigern. Die Genossenschaft achtet dabei auf eine sorgfältige finanzielle Planung, was auch eine vorausblickende Mietzinsgestaltung erfordert. 
     
  9. Diese Geschäftsgrundsätze beruhen auf der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz.

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