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Freie Wohnungen / Mietobjekte

Mit dem nachstehenden Formular können Sie sich für eine Wohnung bei uns anmelden. Sie werden dann auf eine Interessentenliste gesetzt. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden uns dieses vollständig ausgefüllt (per Post) zu.

Bei einer Anmeldung beachten Sie bitte folgendes:

  • Bitte kontaktieren Sie uns nicht per E-Mail oder Telefon.
  • Es ist uns aufgrund der hohen Nachfrage leider nicht möglich, den Empfang der eingangenen Bewerbungen zu bestätigen. 
  • Die Wartezeit auf ein Wohnungsangebot kann mehrere Monate bis Jahre dauern. 
  • Die Anmeldung ist ein Jahr gültig. Wenn Sie danach immer noch an einer Wohnung bei uns interessiert sind, können Sie Ihre Anmeldung mit dem Verlängerungsformular für ein weiteres Jahr erneuern. 
  • Bitte lesen Sie vor Ihrer Anmeldung unser Vermietungsreglement.
  • Für den Neubau Nordstrasse 174, Zürich nehmen wir keine Anmeldung mehr entgegen. 

Beim Abschluss des Mietvertrags ist die entsprechende Anzahl Anteilscheine der Genossenschaft zu erwerben. Dafür entfällt die sonst bei Mietwohnungen übliche Auflage, ein Mietzinsdepot zu leisten. 

Genossenschafter werden

Die MieterInnen der Baugenossenschaft Süd-Ost sind gleichzeitig deren Mitglieder. Ehepaare haben die Wahl, für einen oder beide Partner die Mitgliedschaft zu erwerben. 

Die Rechte als Mitglied

  • Antrags- und Mitbestimmungsrecht an der Generalversammlung

  • Antrags- und Stimmrecht an Siedlungsversammlungen

und die Pflichten:

  • Rücksichtnahme auf Mitbewohner
  • Einhaltung der Hausordnung und des Mietvertrages
  • Teilnahme an der Generalversammlung
  • Wenn möglich Teilnahme an weiteren Genossenschaftsaktivitäten 

Wohnen Sie bereits in einer Wohnung der Genossenschaft und möchten etwas an ihrer Wohnsituation ändern? Benötigen Sie eine kleinere oder grössere Wohnung oder wünschen in eine andere Siedlung zu wechseln?

Interne Wohnungswechsel sind in der Baugenossenschaft Süd-Ost unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Bei Unter- oder Überbelegung sind interne Wohnungswechsel teilweise sogar Pflicht bzw. erwünscht und werden durch die Verwaltung gefördert. Wenn beispielsweise die Kinder ausgezogen sind, wäre es ganz im Sinne des genossenschaftlichen Gedankens, die Wohnung für eine Familie freizugeben. Bei einer starken Unterbelegung (d.h. die Zimmerzahl der Wohnung übersteigt die Zahl der BewohnerInnen um mehr als zwei) besteht eine Verpflichtung die Verwaltung zu informieren. Bei gesundheitlich begründeten Wohnungswechsel, bieten wir wenn möglich, rasch eine Lösung.

In der Regel erfolgen interne Wohnungswechsel frühestens nach drei Jahren Mietdauer.

Für einen internen Wohnungswechsel füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf, sobald etwas für Sie geeignetes frei wird.

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