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Depositenkasse

Die Baugenossenschaft Süd-Ost bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ihr Geld sicher, langfristig und zu vorteilhaften Konditionen anzulegen. Externe Anträge werden zur Zeit nicht entgegengenommen. 

Die Depositenkasse ist eine gewinnbringende Alternative für Ihre Geldanlage: attraktive Zinsen, spesen- und gebührenfreie Kontoführung und kundenfreundliche Rückzugsmöglichkeiten.

Ihr Geld ist sicher angelegt. Für die Verbindlichkeiten aus der Depositenkasse haftet das Genossenschaftsvermögen. Die Buchhaltung und die Jahresrechnung werden von der Revisionsstelle jährlich umfassend kontrolliert.

Die Genossenschaft ihrerseits nutzt die Mittel aus der Depositenkasse zur Finanzierung von weiteren Liegenschaften oder als Ersatz von Hypotheken und teuren Baukrediten. Eine vorteilhafte Finanzierung wirkt sich somit unmittelbar auf die Mietzinse aus und kommt daher allen unseren Mitgliedern zugute. 

Die Eröffnung eines Depositenkontos geht einfach und schnell.  Sie füllen den Antrag zur Eröffnung eines Depositenkontos aus und stellen uns diesen bei Bedarf, am besten gleich mit der Vollmachtserklärung zu.  Wir bestätigen Ihnen die Eröffnung und senden Ihnen Einzahlungsscheine. Nachdem Sie eine erste Mindesteinzahlung im Betrag von CHF 1'000.- geleistet haben, ist das Konto eröffnet. 

Zur Führung eines Depositenkontos sind Mitglieder der Genossenschaft und deren im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen sowie aktive und pensionierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berechtigt. 

Der Zinssatz wird vom Vorstand nach Massgabe der Verhältnisse auf dem Geldmarkt festgesetzt. Er soll in der Regel höher sein als der Zinsfuss der Zürcher Kantonalbank für Sparguthaben und tiefer als der Hypothekar-Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO).

Ab. 1. April 2024 beträgt der jährliche Zinssatz 1.75%. 

Die Rückzugsbedingungen sind sehr grosszügig gestaltet. Nach Einhaltung der Mindesteinlagedauer von sechs Monaten können Sie Auszahlungen auf schriftliches Verlangen mit folgenden Fristen und Limiten vornehmen:

  • Beträge bis CHF 10'000.- pro Kalendermonat ohne Kündigungsfrist
  • Beträge von CHF 10'001.- bis CHF 250'000.- mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
  • Beträge über CHF 250'000.- mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten

Der Bargeldverkehr ist ausgeschlossen.  Wie bei einer Bank besteht zudem absolute Diskretion über die Depositenkasse. Nur die Verwaltung sowie die Revisionsgesellschaft erhalten Einblick in die Kundenkonten.

Fragen zur Depositenkasse

Sara Burgassi

Sara Burgassi

Finanzbuchhalterin Immobilien

Telefon 044 325 30 40

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