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Genossenschaftsfonds

Der Genossenschaftsfonds basiert auf dem Solidaritätsgedanken.

In welchen Situationen leistet der Genossenschaftsfond Beiträge?

  • als Überbrückungshilfe bei unverschuldeten, persönlichen Notlagen
  • zur kurzfristigen Reduktion oder dem Erlass des Mietzinses (z.B. infolge Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit oder aufgrund einer anderen finanziellen Notlage)
  • für Beratungen bei Konflikten oder finanziellen Notlagen (z.B. Schuldensanierungen)
  • für bauliche Massnahmen, welche die Lebensumstände der Gesuchstellenden massgeblich verbessern

 

Womit wird der Fonds gespiesen?

Gespiesen wird der Solidaritätsfonds mit wiederkehrenden Einlagen aus der laufenden Rechnung. Die Geschäftskommission beschliesst jährlich die Höhe der Einlage. 

 

Wie stelle ich einen Antrag?

Ein Antrag an den Genossenschaftsfonds beinhaltet einen Beschrieb der Situation und des Unterstützungsbegehrens mit Angabe der Kosten.

Ein Unterstützungsantrag muss schriftlich und mit den relevanten Angaben an folgende Adresse eingereicht werden:

Vertraulich
Baugenossenschaft Süd-Ost
Geschäftskommission
Dübendorfstrasse 217
8051 Zürich

Fragen zum Fonds

Fabio Brunetto

Fabio Brunetto

Geschäftsführer

Telefon 044 325 30 40
f.brunetto@sued-ost.ch

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